Unterschied Psychologe, Psychiater, Psychotherapeut und Heilpraktiker

Im Bereich der seelischen Gesundheit gibt es verschiedene Berufe. Hier findest du in Kürze die wichtigsten Unterschiede.

Psychologen/innen

Psychologen/innen haben ein Psychologiestudium absolviert. Sie dürfen ohne eine Zusatzausbildung für Psychotherapie keine psychischen Erkrankungen behandeln. Dementsprechend werden ihre Leistungen meist nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.

Psychologen/innen dürfen jedoch Beratungen oder Coachings für verschiedene Lebensbereiche anbieten, denen keine Erkrankung zugrunde liegt, z. B. bei Schwierigkeiten im Beruf, in Beziehungen oder Lebensfragen.

Psychologische Psychotherapeuten/innen

Psychologischer Psychotherapeuten/innen studieren zunächst Psychologie wie Psychologen/innen. Im Anschluss machen sie eine Zusatzausbildung für Psychotherapie. Erst durch diese Zusatzausbildung dürfen sie eine Therapie bzw. Behandlung anbieten. Psychologische Psychotherapeuten/innen dürfen keine Medikamente verschreiben, aber Leistungen wie Soziotherapie, psychotherapeutische Rehabilitationsmaßnahmen, Krankenhausbehandlungen sowie Krankentransporte verordnen.

Ärztliche Psychotherapeuten/innen und Psychiater/innen

Fachärzte/innen mit psychotherapeutischer Zusatzqualifikation sind als Ärztliche Psychotherapeuten/innen tätig. Die psychotherapeutischen Fachärzte/innen

  • für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,
  • für Psychiatrie und Psychotherapie,
  • für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

haben nach dem Medizinstudium eine mind. 5-jährige Facharzt-Ausbildung absolviert, in welcher der Erwerb von psychotherapeutischen Kenntnissen nachgewiesen wird. Ein/e ärztliche/r Psychotherapeut/in kann, neben der Diagnostik, auch Patienten/innen behandeln und Medikamente verschreiben.

Kinder- und Jugendpsychotherapeuten/innen

Kinder- und Jugendpsychotherapeuten/innen (abgekürzt „KJP“) diagnostizieren und behandeln seelische Erkrankungen bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden bis zum 21. Lebensjahr. Bei ihnen handelt es sich um psychotherapeutisch tätige Psychologen/innen, Pädagogen/innen sowie Ärztinnen und Ärzte mit einer auf das Studium aufbauenden, fachkundlichen Weiterbildung in Psychotherapie mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend.

Neuropsychologen/innen

Neuropsychologen/innen haben auch Psychologie studiert und sich während und nach dem Studium auf die Diagnostik und Therapie von Verletzungen oder Erkrankungen des Gehirns spezialisiert.

Viele Neuropsychologinnen und Neuropsychologen sind zusätzlich Psychologische Psychotherapeuten/innen.

Wer bietet Psychotherapie in der Gruppe an?

Um ein Gruppenangebot durchzuführen, benötigen Psychotherapeuten/innen, die Gruppen für gesetzlich Versicherte anbieten, eine zusätzliche Qualifikation für die Gruppe.

Alle ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten/innen können Psychotherapie in der Gruppe anbieten, die du selbst zahlst. Diese Gruppen haben den Vorteil, dass Sie deutlich günstiger sind als eine Psychotherapie in Einzelbehandlung – und nachgewiesen wirksam!

Auf den Infoseiten der Psychotherapeut/innen in der Umkreissuche von Gruppenplatz findest du unter der Überschrift Kostenträger, ob die Gruppe für Selbstzahler ist oder von der Krankenkasse übernommen wird.

Zulassung bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Nicht alle Psychotherapeuten/innen haben eine Kassenzulassung (genauer: „sozialrechtliche Zulassung“). Das heißt, ihre Leistungen werden nicht immer von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Eine Kassenzulassung beantragen Psychotherapeuten bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Hier wird über eine Bedarfsplanung geprüft, ob die Qualifikationen passen und ein Kassensitz in dieser Region frei ist.

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

Die oben beschriebenen Gruppen haben alle die gleiche Zulassung zum Heilberuf: die Approbation (staatliche Zulassung).

Daneben gibt es eine weitere Erlaubnis zur Heilkunde in Deutschland, die im Heilpraktikergesetz festgelegt ist.

Wer diese Erlaubnis besitzt, darf allerdings den geschützten Begriff „Psychologischer Psychotherapeut“ nicht verwenden, jedoch in der Berufsbezeichnung (z. B. auf dem Praxisschild) das Wort „Psychotherapie“ benutzen.

  • Heilpraktiker/in für Psychotherapie
  • Psychotherapeut/in nach Heilpraktikergesetz
  • Psychotherapeutische/r Heilpraktiker/in
  • Psychotherapie nach HeilprG

Da Heilpraktiker/innen nicht dazu verpflichtet sind, eine Approbation abzulegen, werden ihre Leistungen meist nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.

Dir fehlt ein Beruf oder du hast Änderungsvorschläge, dann schreib uns gerne dein Feedback an gruppenplatz@hasomed.de